Baugrundstücke

Aktuell gibt es keine Baugrundstücke in Riesweiler.


Der Ortsgemeinderat hat in der öffentlichen Ratssitzung am 20.04.2022 über das Bebauungsplanverfahren Schelmgraben beraten, mit dem in der südlichen Ortslage eine Wohnbaufläche zur Deckung des Wohnraumbedarfs ausgewiesen werden soll. Der Ortsgemeinderat hatte am 19.12.2019 den Aufstellungsbeschluss für das Verfahren beschlossen, dieses Verfahren konnte nicht innerhalb der durch Baugesetzbuch vorgegebenen Fristen abgeschlossen werden. Nachdem durch das Baulandmobilisierungsgesetz die Rechtsgrundlage für den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13b Baugesetzbuch wieder eingeführt wurde, kann das Verfahren hiernach fortgeführt werden. Der Rat hat daher beschlossen, den Aufstellungsbeschluss vom 19.12.2019 aufzuheben und das Bebauungsplanverfahren durch einen neuen Aufstellungsbeschlusses nach § 13b Baugesetzbuch in der aktuellen Fassung fortzuführen.

Die Erschließung des Baugebietes soll zeitnah nach Abschluss des Verfahrens erfolgen, hierzu soll die Möglichkeit offen gehalten werden, die Erschließung in Teilabschnitten auszuführen, was einer Anpassung der Planungen zu den Verkehrs- und Entwässerungsanlagen bedarf. Der Gemeinderat hat daher in der Ratssitzung am 20.04.2022 die Anpassung der Planung dahingehend beschlossen, dass eine Erschließung und Funktion der einzelnen Bauabschnitte unabhängig voneinander möglich ist. Die beschlossenen Änderungen werden nunmehr durch das beauftragte Planungsbüro in die Entwurfsplanung eingearbeitet und dem Rat zur erneuten Beratung vorgelegt. Im Anschluss wird die Offenlage des Planentwurfs und die förmliche Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgen.

Stand: 05/22