Parken im Kreuzungsbereich

In den letzten Wochen kam es mehrfach zu Beschwerden über parkende Autos in Kreuzungsbereichen. Bitte denken Sie beim Abstellen Ihrer Autos unbedingt an den geltenden Abstand gemäß der StVO von 5m im Kreuzungsbereich.

Größeren oder längeren Fahrzeugen, wie Busse, LKW oder Anhängergespanne fällt das Rangieren oder Kreuzen schwer, oder sind sogar gezwungen andere Wege zu finden, um ihr Ziel zu erreichen.