Rückschnitt von Bäumen, Hecken und Sträuchern

Da überhängende Äste, überwachsende Hecken und Sträucher auf privaten Grundstücken in den öffentlichen Verkehrsbereich (z.B. Wirtschaftswege, Gehwege und Fahrbahnen) die Nutzung dieser Bereiche behindern und teilweise die Verkehrssicherheit gefährden, sind alle Grundstücksbesitzer in der Pflicht, den Bewuchs auf ihrem Grundstück regelmäßig zu kontrollieren. Hiermit fordere ich die betroffenen Eigentümer/Pächter auf, Rückschnitte vorzunehmen. Geschieht dies nicht, kann die Kommune den Bewuchs beschneiden lassen und die Kosten hierfür den Eigentümern in Rechnung stellen.

Hiermit möchte ich auch auf die Reinigung der Straßen und der Gehwege, als auch auf die Räum- und Streupflicht aufmerksam machen.

Die Straßenreinigungssatzung ist auf der Homepage der Ortsgemeinde Riesweiler ersichtlich.